Der Bundesnetzagentur muss die installierte Leistung aller Solarmodule gemeldet werden, die ab dem 1. Januar 2009 neu in Betrieb gehen und für die eine Vergütung gezahlt wird.
Für die Meldung ist das "Formular zur Meldung von Photovoltaikanlagen an die Bundesnetzagentur" zu verwenden.
Formular zur Meldung von Photovoltaikanlagen an die Bundesnetzagentur
Die Beantragung der Einspeisevergütung
Wenn Sie mit ihrem EVU für die Beantragung der Einspeisevergütung Kontakt aufnehmen, dann erkundigen Sie sich auch im Hinblick auf die folgenden Punkte:
- Installation des Einspeisezählers:
Für die Erfassung der von der Solaranlage erzeugten Kilowattstunden wird ein zusätzlicher Einspeisezähler installiert. In einigen Fällen übernimmt ihr EVU die Installation des Einspeisezählers. Oft müssen Sie dann monatlich einen Betrag für die Miete des Zählers und den Abrechnungsservice zahlen. Es besteht aber die Möglichkeit von uns einen vorschriftsmäßig geeichten Einspeisezähler zu kaufen, der vom Installateur angeschlossen werden kann. Der Vorteil hierbei ist, dass die monatliche Miete entfällt. Das spart im Hinblick auf die Nutzungsdauer der Solarstromanlage eine Menge Geld. Erkundigen Sie sich hierüber bei Ihrem EVU, oder Ihrem Installateur.
- Kosten für den Anschluss der Solaranlage an das öffentliche Netz:
Diese Kosten können von EVU zu EVU ziemlich unterschiedlich ausfallen. Die Höhe dieser Kosten können Sie in die Ertragsberechnung für ihre Solaranlage einfließen lassen.
- Standardvertrag für die Einspeisung/Einspeisevergütung:
Viele EVUs haben einen Standardvertrag für die Einspeisung bzw. Einspeisevergütung, der jedoch auch unbedingt geprüft sein sollte. Wenn Ihr EVU diesen nicht anbietet oder der Vertrag nicht in Ordnung sein sollte, so empfehlen wir Ihnen den untenstehenden Standardvertrag zu nutzen/downloaden.
In der Regel erhalten Sie die Einspeisevergütung monatlich, kann aber auch vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich geleistet werden. Dies ist abhängig von der Vereinbarung mit Ihrem EVU.
Einspeisevertrag
Beispiel Mustervertrag 2006 (Quelle Photon)
Sie wirtschaften mit ihrer Solarstromanlage und erzeugen einen „Mehrwert“. In der Regel erstattet das Finanzamt die Mehrwertsteuer sowohl für privat, als auch bei Unternehmen und Landwirten zurück. Informieren Sie sich bei ihrem Steuerberater oder Finanzamt über Einzelheiten.