Netzeinspeisevergütung nach EEG

Seit dem 1. Januar 2004 gilt eine neue attraktive Einspeisevergütung. Diese Einspeisevergütung beinhaltet, dass Sie für die Energie (in kWh), die Sie mit der Solarstromanlage erzeugen, von Ihrem Energieversorgungsunternehmen (EVU) eine höhere Vergütung bekommen als Sie normalerweise für Ihren Strom bezahlen. Diese Einspeisevergütung ist gesetzlich geregelt, folglich ist ihr EVU zur Zahlung dieser Vergütung verpflichtet. Eine Voraussetzung ist natürlich, dass die Solaranlage vorschriftsmäßig an das Elektrizitätsnetz angeschlossen wird. Zum 1.1.2009 hat sich das Erneuerbare Energien Gesetz geändert.

Aktualisiertes ErneuerbareEnergienGesetz EEG 01-01-2009

Die Höhe der Einspeisevergütung

Die Höhe der Einspeisevergütung pro kWh hängt von drei Faktoren ab, und zwar von der Systemgröße, der Art und Weise wie das System auf dem Gebäude installiert ist und dem Jahr, in dem die Einspeisevergütung beantragt wurde. Nachstehend sind diese Faktoren in einer Tabelle aufgelistet, so dass Sie leicht ablesen können, welche Vergütung (zzgl. MwSt.) Sie durch Ihre Solarstromanlage erzielen werden.

Übersicht der Einspeisevergütung nach

EEG in Euro-Cent Inbetriebnahme 2009

Einspeisevergütung 2009 0-30 kWp 30-100 kWp 100 -1000 kWp >1 MWp
Schrägdach/Flachdach/Fassade € 0,4301 € 0,4091 € 0,3958 € 0,3300
Freilandanlagen einheitlich € 0,3194

Sie haben für den Rest des Jahres, in dem die Anlage erfolgreich installiert wurde, sowie in den darauffolgenden 20 Jahren gesetzlich garantierten Anspruch gem. EEG auf diese Vergütung. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach dem zum Zeitpunkt der Beantragung gültigen Tarif.

 

Die Anmeldung der Anlage bei der Bundesnetzagentur

Seit dem 1. Januar 2009 sind die Betreiberinnen und Betreiber von Photovoltaikanlagen verpflichtet, Standort und Leistung dieser Anlagen der Bundesnetzagentur zu melden. Andernfalls ist der Netzbetreiber nicht zur Vergütung des Stroms verpflichtet.

Der Bundesnetzagentur muss die installierte Leistung aller Solarmodule gemeldet werden, die ab dem 1. Januar 2009 neu in Betrieb gehen und für die eine Vergütung gezahlt wird.

Für die Meldung ist das "Formular zur Meldung von Photovoltaikanlagen an die Bundesnetzagentur" zu verwenden.

Formular zur Meldung von Photovoltaikanlagen an die Bundesnetzagentur

 

Die Beantragung der Einspeisevergütung

Wenn Sie mit ihrem EVU für die Beantragung der Einspeisevergütung Kontakt aufnehmen, dann erkundigen Sie sich auch im Hinblick auf die folgenden Punkte:

  • Installation des Einspeisezählers:
    Für die Erfassung der von der Solaranlage erzeugten Kilowattstunden wird ein zusätzlicher Einspeisezähler installiert. In einigen Fällen übernimmt ihr EVU die Installation des Einspeisezählers. Oft müssen Sie dann monatlich einen Betrag für die Miete des Zählers und den Abrechnungsservice zahlen. Es besteht aber die Möglichkeit von uns einen vorschriftsmäßig geeichten Einspeisezähler zu kaufen, der vom Installateur angeschlossen werden kann. Der Vorteil hierbei ist, dass die monatliche Miete entfällt. Das spart im Hinblick auf die Nutzungsdauer der Solarstromanlage eine Menge Geld. Erkundigen Sie sich hierüber bei Ihrem EVU, oder Ihrem Installateur.
  • Kosten für den Anschluss der Solaranlage an das öffentliche Netz:
    Diese Kosten können von EVU zu EVU ziemlich unterschiedlich ausfallen. Die Höhe dieser Kosten können Sie in die Ertragsberechnung für ihre Solaranlage einfließen lassen.
  • Standardvertrag für die Einspeisung/Einspeisevergütung:
    Viele EVUs haben einen Standardvertrag für die Einspeisung bzw. Einspeisevergütung, der jedoch auch unbedingt geprüft sein sollte. Wenn Ihr EVU diesen nicht anbietet oder der Vertrag nicht in Ordnung sein sollte, so empfehlen wir Ihnen den untenstehenden Standardvertrag zu nutzen/downloaden.
 
In der Regel erhalten Sie die Einspeisevergütung monatlich, kann aber auch vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich geleistet werden. Dies ist abhängig von der Vereinbarung mit Ihrem EVU.

 

Einspeisevertrag

Mustervertrag als PDF downloadenBeispiel Mustervertrag 2006 (Quelle Photon)

Sie wirtschaften mit ihrer Solarstromanlage und erzeugen einen „Mehrwert“. In der Regel erstattet das Finanzamt die Mehrwertsteuer sowohl für privat, als auch bei Unternehmen und Landwirten zurück. Informieren Sie sich bei ihrem Steuerberater oder Finanzamt über Einzelheiten.

 

 


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