EEG-Novelle tritt rückwirkend zum 1. Juli in Kraft

EEG Novelle tritt rückwirkend zum 01.Juli  in Kraft

Neue Solarstromanlagen lohnen sich trotz sinkender Vergütung. Steigende Strompreise
machen auch den Eigenverbrauch rentabel.
 

Nachdem der Bundestag gestern den Änderungsvorschlag zur Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) beschlossen hat, den der gemeinsame Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag vorgelegt hat, stand das Gesetz am heutigen Freitag im Bundesrat auf der Tagesordnung. Es gab zwar eine Länderinitiative, um Einspruch zu erheben gegen den Bundestags-Beschluss. Diese Initiative wurde aber in der Länderkammer mit breiter Mehrheit abgelehnt. Somit ist der Gesetzentwurf mit den Änderungen des Vermittlungsausschusses beschlossen und muss nun noch vom Bundespräsidenten unterzeichnet werden. Das Gesetz kann dann rückwirkend zum 1.7. in Kraft treten. Die EEG-Novelle sieht für 2010 vor, dass die Einspeisetarife für PV-Dachanlagen um 13 Prozent, für Freiflächen allgemein um 12 Prozent und auf Konversionsflächen um 8 Prozent gekürzt werden. Am 1. Oktober wird es dann einen weiteren Kürzungsschritt um jeweils 3 Prozent geben. Alle anderen Änderungen zur PV-Förderung entsprechen dem Beschluss des Bundestages vom 6. Mai 2010 (wir berichteten).

 

Mit freundlicher Unterstützung von www.solarwirtschaft.de/presse

 



 

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Konsultationen zum Nationalen Aktionsplan Erneuerbare Energie

EEG Novelle tritt rückwirkend zum 01.Juli  in Kraft

Das Bundesumweltministerium (BMU) empfängt heute die Erneuerbaren Energien Verbände zur Diskussion seines Entwurfs eines deutschen "Nationalen Aktionsplans für Erneuerbare Energie" (NREAP). Deutschland und alle anderen Staaten der EU sind im Rahmen der Europäischen Richtlinie für Erneuerbare Energien verpflichtet, ein solches Dokument zu erstellen um aufzuzeigen, wie das nationale Ziel für Erneuerbare Energien im Jahr 2020 zu erreichen ist. Deutschland ist im Rahmen der Richtlinie verpflichtet, in zehn Jahren einen Anteil von 18 Prozent aus regenerativen Energien - gemessen am Endenergieverbrauch - zu gewinnen.

In gemeinsamen Stellungnahmen begrüßen der BSW-Solar und der Dachverband für Erneuerbare Energien (BEE) vor allem die Auffassung der Bundesregierung, dass Erneuerbare Energien ein Kernelement der energiepolitischen Strategie seien. Jedoch wird bemängelt, dass der Plan mit Ausnahme der Photovoltaik weitgehend hinter den im November 2009 von den EE-Verbänden vorgelegten Zahlen der "BEE Industry-Roadmap" zurückbleibe. Unter dem Dach des BEE hatten die Verbände ausführlich dargelegt, dass - geeignete und stabile Rahmenbedingungen und damit verbundene Investitionssicherheit vorausgesetzt - das deutsche 18-Prozent-Ziel der Richtlinie weit übertroffen werden kann und 28 Prozent am Bruttoendenergieverbrauch möglich wären (47 Prozent Strom, 25 Prozent Wärme, 18 Prozent Verkehr). Der NREAP stelle zwar ausgiebig dar, welche Maßnahmen und Gesetze zur Förderung der Erneuerbaren derzeit in Deutschland existieren, mache jedoch nur unzureichende Angaben darüber, welche neuen Maßnahmen und Änderungen von Politikinstrumenten erforderlich sind, um ein Erreichen oder Übertreffen der Ziele möglich zu machen.

Entwurf NREAP der Bundesregierung: www.solarwirtschaft.de/fileadmin/content_files/entw_NREAP_100629.pdf

BEE-Positionspapier (NREAP): www.solarwirtschaft.de/fileadmin/content_files/bee_stellungn.pdf

BSW-Solar-Positionspapier (NREAP): www.solarwirtschaft.de/fileadmin/content_files/bsw_stellungn_NREAP.pdf

BEE-Industry-Roadmap: http://repap2020.eu/fileadmin/user_upload/Roadmaps/BEE_Entwurf_Nationaler_AktionsplanEE.pdf

 

 

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"Mehrgewinn" durch Eigennutzung 2010

Eigenverbrauch - eine attraktive Option für Sie !

Über 10% mehr Gewinn durch Eigennutzung bei Anlagen bis 30 kWp

Unter bestimmten Voraussetzungen wird nach dem neuen EEG ein gesonderter Bonus für selbst genutzten Solarstrom vergütet, die sogenannte "Eigenverbrauchsoption". Für die Menge an PV-Strom, die selbst verbraucht und nicht ins Netz eingespeist wird, wird in 2010 ein gegenüber dem normalen Einspeisetarif (39,14 ct / kWh) reduzierter Vergütungs-satz von 22,76 ct / kWh gezahlt. Zusammen mit dem Wert des eingesparten Netzstroms entsteht daher ab einem Strompreis von 19 ct /kWh bzw. 21,5 ct / kWh ein Anreiz, Solarstrom selbst zu verbrauchen. In der Praxis reicht die Ergänzung eines Zählers um die Strommengen zu trennen und sich für die Zukunft alle Optionen offen zu halten.

 

Die Vorteile stellen sich wie folgt dar:

• Kaum Zusatzkosten (Nur ein weiterer Zähler + Zählerplatz erforderlich)

• Flexibilität (alle Varianten von keinem bis hohem Eigenverbrauch möglich), daher kein Risiko.

• Abhängig von der der zukünftigen Strompreisentwicklung beträchtliche Zusatzgewinne möglich.

• PV-Anlage eignet sich als Versicherung gegen steigende Strompreise.

• Bei Gewerbebetrieben / Landwirtschaftsbetrieben entsteht in dem Ausmaß des weiteren Strompreisanstieges

ein wachsender Wettbewerbsvorteil gegenüber Mitbewerbern ohne PV-Strom-Eigennutzung.

 

Die wirtschaftlich äußerst interessante Eigenverbrauchsoption gilt für alle Anlagen bis 30 kWp, bzw. den Anteil einer Anlage bis 30 kWp. Noch nicht ganz geklärt ist ob z.B. auch Nachbarn ("Dritte in unmittelbarer räumlicher Nähe") beliefert werden können. Höchstwahrscheinlich wird der unter 3.erläuterte Vorsteuerabzug weiterhin möglich sein. In dem derzeit unwahrscheinlichen Fall, dass auf den eigenverbrauchten Strom Mehrwertsteuer zu zahlen ist, lohnt sich der Eigenverbrauch erst bei einem Strompreis von 19,5 ct / kWh.



Vereinfachte Modellrechnung für 5 / 10 kWp Anlage

( 5 kWp Anlage - 3500 kWh Eigenverbrauch / 10 kWp Anlage - 7450 kWh Eigenverbrauch)
(reine Stromkosten ohne Anschaffung, Installation, Betrieb, Grund- und Nebenkosten):

 

 

Modell Art:  
Keine Solaranlage (Photovoltaik)
Modell 2:
PV Anlage reine Einspeisung

5 kWp
Model 3:
PV Anlage reine
Einspeisung

10 kWp
Modell 4:
PV Anlage zum
Eigenverbrauch

5 kWp
Modell 5:
PV Anlage
zum Eigenverbrauch

10 kWp
5 kWp

Gewinn %

10 kWp

Gewinn %

Eigenverbrauch:


3500

3500

7450

3500

7450



PV Anlage Leistung:


0

5 kWp

10 kWp

5 kWp

10 kWp



Vergütung Einspeisung:

0

1.988,31 €

3.976,62 €

0

0



Vergütung / Rückvergütung:

0

0

0

796,60 €

1.695,62 €



Kosten für zugekauften Strom:

735

735

1564,5

0

0



Ergebnis:



735

1.253,31 €

2.412,12 €

1.415,01 €

2.756,31 €

11,43%

12,49%

 


 

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07.07.2010: Haushaltsausschuss gibt grünes Licht für die Förderung erneuerbarer Energien

EEG 07.07.2010:

Haushaltsausschuss gibt grünes Licht für die Förderung erneuerbarer Energien

Haushaltssperre für das Marktanreizprogramm aufgehoben

Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat heute seine Einwilligung zur Aufhebung der qualifizierten Haushaltssperre für das Marktanreizprogramm erteilt. Damit können die bislang gesperrten Mittel in Höhe 115 Millionen Euro in diesem Jahr für die weitere Förderung der erneuerbaren Energien im Wärmemarkt genutzt werden. Damit stehen in diesem Jahr für die Förderung im Marktanreizprogramm insgesamt 380 Millionen Euro zur Verfügung.

Bundesumweltminister Norbert Röttgen begrüßte die Entscheidung des Haushaltsausschusses. „Dies bedeutet ein klares Bekenntnis zum ambitionierten Ausbau erneuerbarer Energien. Das Marktanreizprogramm ist das bedeutendste Investitionsförderprogramm für Technologien zur Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien. Dank der hohen förderpolitischen Hebelwirkung erwarten wir, dass mit dem Fördervolumen des Marktanreizprogramms von 380 Millionen in diesem Jahr rund 2,8 Milliarden Euro Investitionen ausgelöst werden können. Das hilft dem lokalen Handwerk ebenso wie der mittelständisch geprägten Industrie im Wärmesektor. Die technologische Spitzenstellung der deutschen Industrie weltweit für die erneuerbaren Energien kann auch durch das Marktanreizprogramm gestärkt werden, indem die Förderung regelmäßig auf die jeweils innovativsten Technologien ausgerichtet wird.“  sagte Röttgen.

Konkret bedeutet die Aufhebung der Sperre für das Marktanreizprogramm folgendes:

• Der am 3. Mai 2010  verkündete Programmstopp wird sofort aufgehoben.

• Ab 12. Juli 2010 können beim für die Bearbeitung zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wieder Förderanträge nach der neuen Richtlinie gestellt werden. Die Förderung wird auf die innovativsten Technologien konzentriert, weil deren Wirtschaftlichkeit ohne zusätzliche Fördermittel nicht gegeben ist.  Dazu zählen u. a. Solarkollektoren zur kombinierten Warmwasseraufbereitung und Heizungsunterstützung, Solarkollektoren zur Kälte- und Prozesswärmeerzeugung, Pelletkessel und hocheffiziente Wärmepumpen. Nicht mehr gefördert werden Anlagen im Neubau, da hier eine bundesweite Nutzungspflicht nach dem Erneuerbaren-Energien-Wärmegesetz besteht. Ebenso entfällt künftig eine Förderung für bereits breit im Markt etablierte Technologien wie z. B. Solarkollektoren zur reinen Trinkwassererwärmung oder solche Technologien mit einer guten Wirtschaftlichkeit, wie luftgeführter Pelletöfen, Scheitholzvergaserkessel und weniger effizienter Wärmepumpen. Die neue Richtlinie tritt voraussichtlich am 12. Juli 2010 in Kraft. Die Förderkonditionen gelten zunächst bis Ende 2011.

• Alle bis zur Verkündung des Programmstopps am 3. Mai 2010 beim BAFA eingegangene Anträge erhalten die volle Förderung nach den alten Konditionen.

• Im Zeitraum vom 4. Mai 2010 bis zum 11. Juli 2010 beim BAFA eingegangene Anträge werden abgelehnt. Für nach den neuen Förderrichtlinien förderbare Anlagen ist eine erneute Antragstellung möglich und erforderlich.

• Die Förderung von großen Anlagen zur Wärmeerzeugung im Rahmen des Marktanreizprogramms, die über die KfW-Bankengruppe erfolgt, war von der Haushaltsperre nicht betroffen. Deshalb wird die bestehende Darlehensförderung für Wärmenetze, Biomasse- KWK-Anlagen, Wärmespeicher und Geothermieanlagen unverändert fortgeführt.

• Im Bereich der Nationalen Klimaschutzinitiative bleibt jedoch das Förderprogramm für kleine Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung (Mini- KWK) weiterhin ausgesetzt, da hierfür die Mittel bereits vollständig ausgeschöpft sind.

Mit dem heute vom Bundeskabinett beschlossenen Haushalt 2011 wird für die Förderung im Marktanreizprogramm auch eine längerfristige Perspektive bis 2014 gelegt. 

 

Haushaltssperre für das Marktanreizprogramm aufgehoben

Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat heute seine Einwilligung zur Aufhebung der qualifizierten Haushaltssperre für das Marktanreizprogramm erteilt. Damit können die bislang gesperrten Mittel in Höhe 115 Millionen Euro in diesem Jahr für die weitere Förderung der erneuerbaren Energien im Wärmemarkt genutzt werden. Damit stehen in diesem Jahr für die Förderung im Marktanreizprogramm insgesamt 380 Millionen Euro zur Verfügung.

Bundesumweltminister Norbert Röttgen begrüßte die Entscheidung des Haushaltsausschusses. „Dies bedeutet ein klares Bekenntnis zum ambitionierten Ausbau erneuerbarer Energien. Das Marktanreizprogramm ist das bedeutendste Investitionsförderprogramm für Technologien zur Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien. Dank der hohen förderpolitischen Hebelwirkung erwarten wir, dass mit dem Fördervolumen des Marktanreizprogramms von 380 Millionen in diesem Jahr rund 2,8 Milliarden Euro Investitionen ausgelöst werden können. Das hilft dem lokalen Handwerk ebenso wie der mittelständisch geprägten Industrie im Wärmesektor. Die technologische Spitzenstellung der deutschen Industrie weltweit für die erneuerbaren Energien kann auch durch das Marktanreizprogramm gestärkt werden, indem die Förderung regelmäßig auf die jeweils innovativsten Technologien ausgerichtet wird.“  sagte Röttgen.

Konkret bedeutet die Aufhebung der Sperre für das Marktanreizprogramm folgendes:

• Der am 3. Mai 2010  verkündete Programmstopp wird sofort aufgehoben.

• Ab 12. Juli 2010 können beim für die Bearbeitung zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wieder Förderanträge nach der neuen Richtlinie gestellt werden. Die Förderung wird auf die innovativsten Technologien konzentriert, weil deren Wirtschaftlichkeit ohne zusätzliche Fördermittel nicht gegeben ist.  Dazu zählen u. a. Solarkollektoren zur kombinierten Warmwasseraufbereitung und Heizungsunterstützung, Solarkollektoren zur Kälte- und Prozesswärmeerzeugung, Pelletkessel und hocheffiziente Wärmepumpen. Nicht mehr gefördert werden Anlagen im Neubau, da hier eine bundesweite Nutzungspflicht nach dem Erneuerbaren-Energien-Wärmegesetz besteht. Ebenso entfällt künftig eine Förderung für bereits breit im Markt etablierte Technologien wie z. B. Solarkollektoren zur reinen Trinkwassererwärmung oder solche Technologien mit einer guten Wirtschaftlichkeit, wie luftgeführter Pelletöfen, Scheitholzvergaserkessel und weniger effizienter Wärmepumpen. Die neue Richtlinie tritt voraussichtlich am 12. Juli 2010 in Kraft. Die Förderkonditionen gelten zunächst bis Ende 2011.

• Alle bis zur Verkündung des Programmstopps am 3. Mai 2010 beim BAFA eingegangene Anträge erhalten die volle Förderung nach den alten Konditionen.

• Im Zeitraum vom 4. Mai 2010 bis zum 11. Juli 2010 beim BAFA eingegangene Anträge werden abgelehnt. Für nach den neuen Förderrichtlinien förderbare Anlagen ist eine erneute Antragstellung möglich und erforderlich.

• Die Förderung von großen Anlagen zur Wärmeerzeugung im Rahmen des Marktanreizprogramms, die über die KfW-Bankengruppe erfolgt, war von der Haushaltsperre nicht betroffen. Deshalb wird die bestehende Darlehensförderung für Wärmenetze, Biomasse- KWK-Anlagen, Wärmespeicher und Geothermieanlagen unverändert fortgeführt.

• Im Bereich der Nationalen Klimaschutzinitiative bleibt jedoch das Förderprogramm für kleine Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung (Mini- KWK) weiterhin ausgesetzt, da hierfür die Mittel bereits vollständig ausgeschöpft sind.

Mit dem heute vom Bundeskabinett beschlossenen Haushalt 2011 wird für die Förderung im Marktanreizprogramm auch eine längerfristige Perspektive bis 2014 gelegt.
 

 

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